Das I. Hauptstück des KSchG bezieht sich auf besondere Bestimmungen für Verträge zwischen Unternehmern und Verbrauchern (Verbrauchergeschäfte).
Das I. Hauptstück des KSchG bezieht sich auf besondere Bestimmungen für Verträge zwischen Unternehmern und Verbrauchern (Verbrauchergeschäfte).
