Die hauptsächliche Rechtsquelle des bürgerlichen Rechts ist das Allgemeine Bürgerliche Gesetzbuch. Es regelt die Rechtsgebiete des Personenrechts, Schuldrechts, Sachenrechts, Familienrechts und des Erbrechts. Das ABGB, das sich trotz zahlreicher Novellierungen in vie<i>Schauer</i> in <i>Deixler-Hübner/Kolba</i> (Hrsg), Handbuch Verbraucherrecht (2015) Innerstaatliche Rechtsgrundlagen, Seite 21 Seite 21
len Bereichen auch heute noch auf dem Stand seines Inkrafttretens im Jahre 1812 befindet, erhebt einen universellen Geltungsanspruch. Es ist somit auf die Rechtsbeziehungen beliebiger Personen anwendbar; gleichgültig, ob es sich um Unternehmer oder Verbraucher handelt. Dementsprechend befindet sich im ABGB nur wenig an spezifischem Verbraucherschutzrecht. Gleichwohl spielt das ABGB auch in den Rechtsbeziehungen zwischen Unternehmern und Verbrauchern eine erhebliche Rolle, und zwar aus zwei Gründen: