Die Kapitalgesellschaft kann ihr Grund- oder Stammkapital nominell im Wege der reinen Innenfinanzierung durch die Umwandlung von vorhandenen Rücklagen in Nennkapital erhöhen. Gesellschaftsrechtlich ist die nominelle Kapitalerhöhung ein reiner Umbuchungsvorgang von Rücklagen in das Nennkapital.2832 Die Gratisanteile werden den Anteilseignern automatisch im Verhältnis ihrer Beteiligungen zugeteilt. Die anteilsverbundenen Rechte und Pflichten bleiben unberührt. Ein Bezugsrecht – Seite 381 wie bei der effektiven Kapitalerhöhung – gibt es bei der Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln folglich nicht.2833

