Der Gesellschaft kann im Wege der Außenfinanzierung aus Gesellschaftermittel durch effektive Kapitalerhöhung neues Betriebskapital in Form von Geld- oder Sacheinlagen zugeführt werden. Im Gegensatz zum GmbHG sieht das AktG bei der effektiven Kapitalerhöhung drei verschiedene Formen, die ordentliche und bedingte Kapitalerhöhung sowie das genehmigte Kapital, vor.

