vorheriges Dokument
nächstes Dokument

3. Die nominelle Kapitalerhöhung auf Ebene der Anteilsinhaber

Ursprung-Steindl1. AuflJuni 2015

3.1. Die Umwandlung von Gewinnrücklagen

3.1.1. Ausschüttung als erster Akt
3.1.1.1. Ausgabe der Gratisanteile

Werden Gewinnrücklagen als Eigenkapitalbestandteile ohne steuerlichen Einlagencharakter, umgewandelt, liegt ausgehend von der Theorie der Doppelmaßnahme zunächst eine Ausschüttung der für den nachfolgenden Erwerb der neuen Anteile erforderlichen Mittel vor25262526Vgl. VwGH 14. 5. 1980, 1333/79.. Es wird unterstellt, dass die Gesellschaft bei nomineller Kapitalerhöhung ihren Gesellschaftern die Einzahlungsverpflichtung abnimmt, ihnen die Anteile „gratis“ ausgibt und ihnen daher im Wert der Gratisanteile einen geldwerten Vorteil gewährt.25272527Vgl. VwGH 14. 5. 1980, 1333/79; Kotschnigg, ÖStZ 1989, 76. Diese Form der Gewinnausschüttung anlässlich der Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln wird daher auch als Ausgabe von „Gratisaktien“ oder „Freiaktien“ bezeichnet.25282528Vgl. Kotschnigg, ÖStZ 1989, 76; zugleich kritisch Jabornegg/Geist in Jabornegg/Strasser, AktG II5 KapBG § 4 Rz 4 Stand: März 2010; Sterl/Hauninger, SWK W 1. Schließlich ist im Wert, also Nennbetrag,25292529Vgl. Doralt in Doralt/Kirchmayr/Mayr/Zorn, EStG § 3 Tz 130 (Stand 1. 7. 2014, rdb.at). der neu erworbenen (Gratis)Anteile folglich ein Vermögensvorteil, der den Gesellschaftern als Beteiligungsertrag zufließt, zu erblicken.25302530Vgl. Kotschnigg, ÖStZ 1989, 74.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!