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4.5 Festsetzung der Mindestkörperschaftsteuer

Abt/Karel/Kurahs4. AuflSeptember 2015

Die Festsetzung der Mindestkörperschaftsteuer erfolgt mit dem KöSt-Veranlagungsbescheid.

■ Ergibt sich aus dem steuerpflichtigen Einkommen auch eine Tarifsteuer, so wird nur die Differenz zur Mindest-KöSt vorgeschrieben.

Beispiel – Mindestkörperschaftsteuer – Festsetzung

Steuerpflichtiges Einkommen 2015 einer „alten“ GmbH

4.400,–-

davon 25 % KöSt

1.100,–-

Differenz zur Mindest-KöSt 2015

+ 650,–-

KöSt-Schuld 2015

1.750,–-

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