vorheriges Dokument
nächstes Dokument

1.2 Verlustverrechnung

Abt/Karel/Kurahs4. AuflSeptember 2015

Gem. § 2 Abs. 2 EStG ist der Gesamtbetrag der positiven und negativen Einkünfte aus den einzelnen Einkunftsarten zu ermitteln, daher können z.B. Verluste aus Gewerbebetrieb mit Überschüssen aus Vermietung und Verpachtung saldiert (verrechnet) werden.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!