3.16.1 Allgemeines
Wurden im Zuge einer steuerlichen Außenprüfung aktive Bilanzansätze erhöht bzw. passive Bilanzansätze vermindert, so wurde dadurch der jeweilige Jahresgewinn entsprechend erhöht (und entsprechend versteuert). Diese Gewinner Seite 190höhungen sind entweder als Korrektur der Eröffnungsbilanz erfolgsneutral einzubuchen oder im Jahr der geänderten Steuerbescheide als Ertrag des laufenden Geschäftsjahres zu verbuchen. (Details → siehe auch unter Punkt 2.12)
