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3.16 Gewinnerhöhungen lt. Betriebsprüfung

Abt/Karel/Kurahs4. AuflSeptember 2015

3.16.1 Allgemeines

Wurden im Zuge einer steuerlichen Außenprüfung aktive Bilanzansätze erhöht bzw. passive Bilanzansätze vermindert, so wurde dadurch der jeweilige Jahresgewinn entsprechend erhöht (und entsprechend versteuert). Diese Gewinner

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höhungen sind entweder als Korrektur der Eröffnungsbilanz erfolgsneutral einzubuchen oder im Jahr der geänderten Steuerbescheide als Ertrag des laufenden Geschäftsjahres zu verbuchen. (Details → siehe auch unter Punkt 2.12)

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