Wie die Forschungsfreibeträge I und II konnte auch der Forschungsfreibetrag gem. § 4 Abs. 4 Z 4b EStG (Auftragsforschung) nur für Wirtschaftsjahre in Anspruch genommen werden, die vor dem 1.1.2011 begonnen haben. War das Wirtschaftsjahr das Kalenderjahr, konnte dieser Forschungsfreibetrag somit letztmalig für 2010 in Anspruch genommen werden.
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