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2.17 Gewinn- und Verlustanteile an Personengesellschaften

Abt/Karel/Kurahs4. AuflSeptember 2015

Bei Beteiligungen an Personengesellschaften und Personengemeinschaften (OG, KG, GesBR, atypisch stille Gesellschaft, Arbeits- und Grundstücksgemeinschaften u.ä.) muss grundsätzlich zwischen der unternehmensrechtlichen Zuweisung des Gewinn- oder Verlustanteiles und dem steuerrechtlichen Ergebnisanteil unterschieden werden.

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