Eine steuerliche Mehr-Weniger-Rechnung muss aufgestellt werden, wenn der im Jahresabschluss oder in der Überschussrechnung ausgewiesene Gewinn nicht zugleich der steuerpflichtige Gewinn ist.
Eine steuerliche Mehr-Weniger-Rechnung muss aufgestellt werden, wenn der im Jahresabschluss oder in der Überschussrechnung ausgewiesene Gewinn nicht zugleich der steuerpflichtige Gewinn ist.
