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1.7 Die steuerliche Mehr-Weniger-Rechnung

Abt/Karel/Kurahs4. AuflSeptember 2015

Eine steuerliche Mehr-Weniger-Rechnung muss aufgestellt werden, wenn der im Jahresabschluss oder in der Überschussrechnung ausgewiesene Gewinn nicht zugleich der steuerpflichtige Gewinn ist.

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