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1.5 Steuerpflichtiger Gewinn – Betriebsvermögensvergleich

Abt/Karel/Kurahs4. AuflSeptember 2015

Der steuerliche Gewinn wird im § 4 Abs. 1 EStG als „der durch doppelte Buchführung zu ermittelnde Unterschiedsbetrag zwischen dem Betriebsvermögen am Schluss des Wirtschaftsjahres und dem Betriebsvermögen am Schluss des vorangegangenen Wirtschaftsjahres“ definiert.

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