1.12.1 Unternehmensrecht
Die steuerrechtliche Möglichkeit, bei der Gewinnermittlung von Leasinggesellschaften einen so genannten Ausgleichsposten zu berücksichtigen, hat auf den unternehmensrechtlichen Jahresabschluss keine Auswirkung.
Ein solcher aktiver oder passiver Ausgleichsposten kann in der Unternehmensbilanz nicht ausgewiesen werden, da weder ein selbständig bewertbarer Aktivposten, noch eine konkrete Verbindlichkeit vorliegt.
