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Vertrauensschutz außerhalb von B‑VG und StGG: Europarecht und Völkerrecht (Schneider)

Schneider1. AuflDezember 2015

I. Einleitung

Neben umfangreicher Publikationstätigkeit zum Unternehmens- und Steuerrecht hat sich der Jubilar immer wieder auch mit Fragen des verfassungsrechtlichen Vertrauensschutzes beschäftigt.11Hügel, Verfassungsrechtlicher Vertrauensschutz im Abgabenrecht – Das Strukturanpassungsgesetz 1996 auf dem Prüfstand, ÖStZ-Sonderheft August 1997, 9; Hügel, Zur Ausschaltung des Grundrechtsschutzes im StruktAnpG 1996, ÖZW 1998, 501. Dieser wird vom VfGH ausschließlich aus dem Gleichheitssatz (Art 2 StGG, Art 7 B‑VG) hergeleitet; andere Grundrechte spielen, obwohl auch diese nach der Lehre Ansatzpunkte liefern,22So kommt Thienel, Vertrauensschutz und Verfassungsrecht (1990) 87, zum Ergebnis, dass insb auch die Eigentumsgarantie und die Erwerbsfreiheit einen Vertrauensschutz vermitteln. in der Rsp keine Rolle.33Vgl jüngst Siess-Scherz, Vertrauensschutz im Sozialrecht? DRdA 2015, 433 (437). Der verfassungsrechtliche Vertrauensschutz schützt dabei einerseits vor – plötzlichen und intensiven, nicht durch besondere sachliche Gründe gerechtfertigten44ZB VfSlg 15.269, 15.936, 17.254. – Eingriffen in bestehende Rechte und Anwartschaften und andererseits vor Eingriffen in Erwartungshaltungen und damit im Zusammenhang stehende Dispositionen und Investitionen, wenn der Gesetzgeber mit diesen einen besonderen Vertrauenstatbestand –

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zB durch besondere Investitionsanreize55ZB VfSlg 12.944, 13.655, 15.739. – geschaffen hat;66Grundlegend dazu Pöschl, Gleichheit vor dem Gesetz (2008) 820 ff. Zusammenfassend dazu auch Pöschl, § 192 Gleichheitsrechte, in Merten/Papier/Kucsko-Stadlmayer (Hrsg), Handbuch der Grundrechte. Grundrechte in Österreich2 (2014) Rz 64 ff. Teile der Lehre führen zudem rückwirkende Gesetze als eigene Fallkonstellation des Vertrauensschutzes an.77Holoubek, Verfassungsrechtlicher Vertrauensschutz gegenüber dem Gesetzgeber, in: Machacek/Pahr/Stadler (Hrsg), 50 Jahre Allgemeine Erklärung der Menschenrechte. Grund- und Menschenrechte in Österreich III (1997) 795 (809 ff); Berka, Die Grundrechte – Grundfreiheiten und Menschenrechte in Österreich (1999) Rz 968; Berka, in Rill/Schäffer (Hrsg), Bundesverfassungsrecht (1. Lfg 2001) Art 7 B‑VG Rz 59 f.

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