vorheriges Dokument
nächstes Dokument

OGH als gefährlicher Gesetzgeber? Gedanken eines Höchstrichters (Nowotny)

Nowotny1. AuflDezember 2015

I. Einleitung

Der Jubilar Univ. Prof. Dr. Hanns F. Hügel hat immer wieder11Vor allem auch in seinem jedes Sommersemester über viele Jahre gehaltenen Seminar „Unternehmensrecht“ an der Universität Wien. ein besonderes Engagement für die juristische Methodenlehre an den Tag gelegt und – insbesondere von der Rechtsprechung – eine methodisch saubere Ableitung von juristischen Ergebnissen gefordert. Ich habe seine Äußerungen dazu stets mit Interesse verfolgt. Umgekehrt weiß ich aus schriftlichen Beiträgen des Jubilars22In seinem Beitrag „Gericht als gefährlicher Gesetzgeber“ im Rechtspanorama der Presse vom 1. 6. 2010 zitiert er meinen Beitrag „Umgründungsrecht wohin? oder Der Hilferuf eines Firmenbuchrichters“ in ecolex 2000, 116. wie auch aus persönlichen Begegnungen mit ihm, dass auch er meine Publikationen wahrgenommen hat und – so glaube ich – mir gewogen ist. Der Jubilar hat sich immer wieder mit seiner Kritik oberstgerichtlicher Entscheidungen zum Umgründungsrecht, zum Gesellschaftsrecht und zum Privatstiftungsrecht „Luft gemacht“. Besonders hat sich mir sein Beitrag „Gericht als gefährlicher Gesetzgeber“ im Rechtspanorama der Presse vom 1. 6. 2010 eingeprägt. Im Folgenden möchte ich an die vom Jubilar in diesem Beitrag aufgestellten Thesen anknüpfen, meine Sicht der Dinge darlegen und mir erlauben, an den Titel des Beitrags anzuknüpfen, wobei ich das Wort „Gericht“ durch „OGH“ ersetze und die Überschrift mit einem Fragezeichen versehe.

Seite 297

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!