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Negativer Buchwert von eingebrachtem Vermögen: Auswirkung auf Innenfinanzierung und Einlagenstand iSd § 4 Abs 12 EStG (Kirchmayr)

Kirchmayr1. AuflDezember 2015

I. Problemstellung

Mit der Steuerreform 2015/2016 und dem anschließenden AbgÄG 2015 wurde das System von Einlagenrückzahlungen und Gewinnausschüttungen durch die Einführung der Innenfinanzierung grundlegend reformiert. Die wesentlichste Neuerung in der Grundsystematik des § 4 Abs 12 EStG ist die nunmehr gesetzlich geschaffene Voraussetzung der Innenfinanzierung für die Qualifikation einer offenen Ausschüttung als Beteiligungsertrag.11EB zur RV zum AbgÄG 2015, 896 BlgNR XXV. GP 3, Zöchling/Walter/Strimitzer, Einlagenrückzahlung neu und Umgründungen, SWK 2015, 1591; Zöchling, Einlagenrückzahlung neu und Umgründungen, in Kirchmayr/Mayr/Hirschler (Hrsg), Aktuelle Fragen der Konzernbesteuerung (2016) 26; Kofler/Marschner/Wurm, Neukonzeption der Einlagenrückzahlung nach § 4 Abs 12 EStG, SWK 2015, 1581; Kofler/Marschner/Wurm, Zweifelsfragen zur Einlagenrückzahlung nach § 4 Abs 12 EStG, SWK 2016, 1; Kauba, Gesellschaftsrechtlich nicht gedeckte Einlagenrückzahlung und verdeckte Ausschüttungen von Kapitalgesellschaften, SWK 2015, 1480 (1484f); zum StRefG 2015/2016 siehe auch: Kirchmayr, § 4 Abs 12 EStG: Einlagenrückzahlung NEU, taxlex 2015, 235 ff; Zöchling/Trenkwalder, Einlagenrückzahlung neue: Eigenkapitalgeber in der Steuerfalle, SWK 2015, 873 (874); Marschner, Völlig neue Einlagenrückzahlung wirft mannigfaltige Probleme auf, SWK 2015, 737 (738); Rzepa/Titz, Einlagenrückzahlung von Körperschaften, SWK-Spezial 2015, 51 (53); Mayr/Lattner/Schlager, Artikel 1 Änderung des Einkommensteuergesetz 1988, SWK-Spezial 2015, 140 (141). Die Innenfinanzierung knüpft an den UGB-mäßigen Jahresabschluss an und erhöht sich durch Jahresüberschüsse iSd UGB und vermindert sich durch Jahresfehlbeträge iSd UGB sowie offene Ausschüttungen. Die Innenfinanzierung ist zu evidenzieren und kann – zB aufgrund der Berücksichtigung von Jahresfehlbeträgen iSd UGB – auch negativ werden.22EB zur RV zum AbgÄG 2015, 896 BlgNR XXV. GP 3; ausf Kirchmayr, Sonderfragen der Einlagenrückzahlung: Verdeckte Ausschüttungen, Verluste, Großmutterzuschüsse und Kapitalerhöhungen aus Gesellschaftsmitteln, in Kirchmayr/Mayr/Hirschler (Hrsg), Aktuelle Fragen der Konzernbesteuerung 11 ff; siehe ua auch Kirchmayr, taxlex 2015, 235; Kofler/Marschner/Wurm, SWK 2016, 3; zum StRefG 2015/2016: Zöchling/Trenkwalder, SWK 2015, 876. Ertragsteuerliche Beteiligungserträge setzen somit zukünftig „operative“ Gewinne voraus, die aufgrund der formalen Anknüpfung an die UGB-Bilanz durch positive oder saldierte Jahresüberschüsse ermit

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telt werden. Die Innenfinanzierung drückt somit das steuerliche Ausschüttungspotenzial an operativen Gewinnen aus.33Vgl EB zur RVzum StRefG 2015/2016, 684 BlgNR XXV. GP 8f.

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