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Von der GesbR zur OG/KG – Zum Rechtsformwechsel und zum Gläubigerschutz bei unternehmerisch tätigen Gesellschaften bürgerlichen Rechts vor und nach der GesbR-Reform (Dehn)

Dehn1. AuflDezember 2015

I. Einleitung

Hanns F. Hügel stellte bereits im Jahr 1982 im Rahmen einer preisgekrönten Arbeit11Hügel, Gesamtrechtsnachfolge und Strukturverbesserungsgesetz: Zugleich ein Beitrag zum Verkehrsschutz bei der Übertragung von Unternehmen (1982). dar, dass übertragende Umgründungen stets im Spannungsfeld zwischen den Interessen der beteiligten Unternehmensträger an einer einfachen, möglichst steuerneutralen und in Art und Umfang gestaltbaren Unternehmensübertragung und den Interessen der Gläubiger an einem Schutz vor intransparenten Vermögensverschiebungen und einem ungewollten Wechsel ihres Vertragspartners stehen. Derartige Grundfragen wurden im Zuge der GesbR-Reform22GesbR-Reformgesetz (GesbR-RG), BGBl I 2014/83. neu aufgeworfen.

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