I. Einleitung
Hanns F. Hügel stellte bereits im Jahr 1982 im Rahmen einer preisgekrönten Arbeit1 dar, dass übertragende Umgründungen stets im Spannungsfeld zwischen den Interessen der beteiligten Unternehmensträger an einer einfachen, möglichst steuerneutralen und in Art und Umfang gestaltbaren Unternehmensübertragung und den Interessen der Gläubiger an einem Schutz vor intransparenten Vermögensverschiebungen und einem ungewollten Wechsel ihres Vertragspartners stehen. Derartige Grundfragen wurden im Zuge der GesbR-Reform2 neu aufgeworfen.

