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Formwechselnde Umwandlung in bzw von Privatstiftungen (Arnold)

Arnold1. AuflDezember 2015

I. Stiftungsarten in Österreich

Grundsätzlich ist zwischen Stiftungen des öffentlichen Rechts und privatrechtlichen Stiftungen zu unterscheiden. Stiftungen des öffentlichen Rechts, insbesondere sondergesetzlich errichtete oder solche der katholischen Kirche nach dem Codex Iuris Canonici (CIC) sind nicht Gegenstand des vorliegenden Beitrages.

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