I. Einführung
Kartellrecht und Steuerrecht haben – zumindest auf den ersten Blick – nicht viel gemein. Wird das Kartellrecht – wenn auch zu Unrecht – oftmals als eher schwammig oder unbestimmt charakterisiert, so wird das Steuerrecht – ebenso zu Unrecht – häufig als exakt und vorhersehbar angesehen.

