A. Begriff und Grundlagen
Stammaktien
Stammaktien vermitteln die gesetzlich vorgesehene mitgliedschaftlichen Rechte und Pflichten.204 Gemäß § 11 AktG können einzelne Gattungen von Aktien verschiedene Rechte haben. Unterschiedliche Gattungen liegen vor, wenn die Satzung Aktien uneinheitliche mitgliedschaftliche Rechte und/oder Pflichten gewährt.205 Aktien, die gleiche Mitgliedschaftsrechte und Pflichten verbriefen, bilden eine Aktiengattung.206
