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III. Die Aktie und ihr Ausgabebetrag

Lind/Klepp2. AuflOktober 2016

A. Grundlagen

Verbot

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Das in § 8a Abs 1 AktG verankerte Verbot der Unter-pari-Emission verbietet die Ausgabe von Aktien unter dem sogenannten geringsten Ausgabebetrag. Für Nennbetragsaktien ist das der Nennbetrag, für Stückaktien der anteilige Betrag am Grundkapital.8181Schopper in Jabornegg/Strasser, AktG5 § 8a Rz 5; Kalss in Kalss/Nowotny/Schauer, Gesellschaftsrecht Rz 3/96; Micheler in Doralt/Nowotny/Kalss, AktG2 § 8a Rz 1.

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