Karel/Abt/Feckter9. AuflJuni 2021
Betriebsgebäude sind Bestandteile des Betriebsvermögens. Als Betriebe zählen im Steuerrecht alle Tätigkeiten, die unter die drei betrieblichen Einkunftsarten „Land- und Forstwirtschaft“, „Selbständige Arbeit“ und „Gewerbebetrieb“ fallen.