8.3.1 Begriff
Bei der Lieferung beweglicher körperlicher Gegenstände, ausgenommen Edelsteine und Edelmetall, ist nur die Differenz zwischen Einkaufspreis und Verkaufs Seite 365preis umsatzsteuerpflichtig, wenn beim Wareneingang vom Lieferanten (meist Privatpersonen) keine USt geschuldet wurde (Eingangsrechnungen ohne Umsatzsteuer).
Beispiel:
Antiquitätenhändler
