Werden Waren für unternehmerische Zwecke aus einem anderen Mitgliedstaat der EU bezogen, so liegen im Normalfall „innergemeinschaftliche Erwerbe“ vor, die unbelastet von Eingangsabgaben nach Österreich gelangen. Diese innergemeinschaftlichen (ig.) Erwerbe von Unternehmer zu Unternehmer (B2B) unterliegen der österreichischen Umsatzsteuer (Art. 1 UStG).
