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4.17 Innergemeinschaftliches Reihen– und Dreiecksgeschäft

Karel/Abt/Feckter9. AuflJuni 2021

Begriff Reihengeschäft

Bei Reihengeschäften werden in einer Reihe (drei oder mehr Unternehmer) mehrere Lieferungen abgeschlossen, wobei die Ware vom ersten Unternehmer unmittelbar an den letzten geliefert wird (bewegte Lieferung). Nur diese bewegte Lieferung kann als innergemeinschaftliche Lieferung steuerfrei sein. Alle anderen „ruhenden“ Lieferungen sind entweder im Abgangsland oder im Bestimmungsland steuerpflichtig.

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