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8.1 Zurechnung des Leasinggutes dem Leasingnehmer

Karel/Handler/Abt3. AuflSeptember 2019

Nach den steuerlichen Grundsätzen ist das Leasinggut, also z.B. der geleaste PKW, die geleaste Maschine oder auch ein geleastes Gebäude dem Leasingnehmer in folgenden Fällen zuzurechnen:

Seite 155

Wenn die Grundmietzeit mehr als 90 % oder weniger als 40 % der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer beträgt. Die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer richtet sich nach den Verhältnissen beim Leasingnehmer.

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