6.2.1 Beispiel A – Gebäudeeinlage bei Betriebsbeginn
Der Jungunternehmer Alexander Schäfer eröffnete am 1.9.2018 eine Software-Firma in einem bisher vermieteten Gebäude, das im Eigentum dieses Jungunternehmers steht. 50 % der Nutzfläche dieses Gebäude werden ab 1.9.2018 vom Unternehmer betrieblich genutzt (Bilanzierung gem. § 4 Abs. 1 EStG), die zweiten 50 % werden unverändert privat genutzt.
