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4.2 Übertragungseinschränkungen

Karel/Handler/Abt3. AuflSeptember 2019

Nicht jeder Veräußerungsgewinn eines Anlagegutes kann auf neue Anlagegüter übertragen werden.

Mindestfrist

Das verkaufte Wirtschaftsgut muss mindestens sieben Jahre zum Anlagevermögen gehört haben. Stichtagsprinzip: Berechnung vom Datum der Anschaffung bzw. Herstellung bis zum Datum des Ausscheidens. Im Falle einer unentgeltlichen Betriebsübertragung (Buchwertfortführung) laufen die Behaltefristen des Rechtsvorgängers weiter.

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