Nicht jeder Veräußerungsgewinn eines Anlagegutes kann auf neue Anlagegüter übertragen werden.
MindestfristDas verkaufte Wirtschaftsgut muss mindestens sieben Jahre zum Anlagevermögen gehört haben. Stichtagsprinzip: Berechnung vom Datum der Anschaffung bzw. Herstellung bis zum Datum des Ausscheidens. Im Falle einer unentgeltlichen Betriebsübertragung (Buchwertfortführung) laufen die Behaltefristen des Rechtsvorgängers weiter.
