Das Europäische Urheberrecht besteht im Kern derzeit aus 11 Richtlinien, die durch die Rechtsprechung des Gerichtshofs ständig weiterentwickelt werden. Da zur Topografien-RL nach wie vor keine Entscheidung ergangen ist, wird die bewährte Systematik beibehalten und die Dokumentation mit der Computerprogramm-RL eröffnet. Auch zur Verwaiste-Werke-RL fehlt derzeit noch Rechtsprechung, weshalb sie ebenfalls nicht in der Dokumentation behandelt wird.
