Das „Europäische Urheberrecht“ existiert als Summe einzelner Richtlinien (zählt man die Halbleiterschutz-RL 87/54/EWG dazu, sind es aktuell elf), die zwischen 1987 und 2014, also über einen Zeitraum von 27 Jahren, entstanden sind. Waren die ersten Richtlinien (Halbleiterschutz-RL, CP-RL 91/250/EWG ) noch Produkte der EWG, entstanden die weiteren als Akte der EG, jedoch schon unter den Auspizien der sich ständig klarer entwickelnden Europäischen Union. Für die jüngsten schließlich, die OrphanWorks-RL 2012/28/EU und die Rechtewahrnehmungs-RL 2014/26/EU , zeichnet auch formal die Europäische Union. Die politischen und ökonomischen Entwicklungen dieses Zeitraums sollten bei der Interpretation der Richtlinientexte und deren verbindlicher Auslegung durch den EuGH mitberücksichtigt werden.
