I. Einleitung
Das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG)1 wird durch die Entscheidungen der Gerichte geprägt. Nur so können die vielfältigen Wettbewerbsverstöße effektiv verfolgt und im einzelnen Fall durch die Rechtsprechung beurteilt werden. Damit erfolgt die Rechtsfortbildung im Lauterkeitsrecht in der Regel nicht in Form von laufenden Gesetzesänderungen, sondern durch die Judikatur.
