I. Einleitung
Wie in den vorherigen Jahren auch, kann man für das Jahr 2015 eine steigende Anzahl von Verfahren vor den Beschwerdekammern des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (HABM) in Alicante und den Europäischen Gerichten in Luxemburg, die sich mit dem Gemeinschaftsgeschmacksmuster1 beschäftigen, feststellen.
