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Neues zur Unionsmarke aus Alicante und Luxemburg (Schramek)

Schramek1. AuflAugust 2017

I. Einleitung

Die folgende Untersuchung beschränkt sich auf eine überblicksmäßige systematische Erörterung der Rechtsprechung aus Luxemburg im Bereich des Unionsmarkenrechts im Jahr 2016.11Der Verfasser dieses Buchabschnittes ist Markenprüfer des EUIPO und legt Wert darauf, festzuhalten, hier nur seine persönliche Auffassung zu vertreten. Stichtag für die folgende Entscheidungsübersicht des EuG (in der nunmehr üblichen Bezeichnung: „Gericht“) und des EuGH („Gerichtshof“) ist der 31.12.2016. Sämtliche Urteile sind im Volltext unter <https://www.curia.europa.eu > abrufbar. Es ist zu berücksichtigen, dass die Texte teilweise nur in der Verfahrenssprache ausgefertigt wurden. Im Sinne der Rechtsverteidigung wäre es gefordert und auch im Sinne der wissenschaftlichen Auseinandersetzung wünschenswert, dass stets alle Urteile in sämtliche Amtssprachen übersetzt werden. Maßgeblich ist die Unionsmarkenverordnung bzw

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mehrheitlich noch die Gemeinschaftsmarkenverordnung.22Verordnung (EG) 207/2009 des Rates vom 26. Februar 2009 über die Gemeinschaftsmarke, ABl L 78/2009, 1. Die Entwicklung der letzten Jahre hält an, der Anteil der neu eingegangenen Rechtssachen im Bereich des geistigen Eigentums ist nach wie vor hoch und liegt bei rund einem Drittel aller Rechtssachen,332006: 143, 2007: 148, 2008: 198, 2009: 207, 2010: 207, 2011: 212 + 40 vor dem EuGH, 2012: 236 + 42 vor dem EuGH, 2013: 291 + 38 vor dem EuGH, 2014: 290 + 34 vor dem EuGH. 2016: 336 Klagen und 48 Rechtsmittel EuGH. Siehe Näheres dazu auf: <https://www.curia.europa.eu > (31.03.2017). die Mehrzahl der Verfahren betrifft Mehrparteienverfahren (relative Schutzhindernisse).

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