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Neues zur Unionsmarke aus Alicante und Luxemburg (Wolfgang Schramek)

Schramek1. AuflJuni 2019

I. Einleitung

Die folgende Untersuchung beschränkt sich auf eine überblicksmäßige systematische Erörterung der Rechtsprechung aus Luxemburg im Bereich des Unionsmarkenrechts im Jahr 2018.11Der Verfasser dieses Beitrags ist Markenprüfer des EUIPO und legt Wert darauf, festzuhalten, hier nur seine persönliche Auffassung zu vertreten. Stichtag für die folgende Entscheidungsübersicht des EuG (in der nunmehr üblichen Bezeichnung „Gericht“) und des EuGH („Gerichtshof“) ist der 31.12.2018. Sämtliche Urteile sind im Volltext unter <curia.europa.eu > abrufbar. Es ist zu berücksichtigen, dass die Texte teilweise nur in der Verfahrenssprache ausgefertigt wurden. Die Entwicklung der letzten Jahre hält an; der Anteil der neu eingegangenen Rechtssachen im Bereich des Geistigen Eigentums

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ist nach wie vor hoch und liegt bei rund einem Drittel aller Rechtssachen, die Mehrzahl der Verfahren betrifft Mehrparteienverfahren22Maßgeblich ist die Unionsmarkenverordnung Verordnung (EU) 2017/1001 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Juni 2017 über die Unionsmarke (Text von Bedeutung für den EWR), ABl L 2017/154, 1 (iF: UM-VO); vereinzelt auch noch die Gemeinschaftsmarkenverordnung, Verordnung (EG) 207/2009 des Rates vom 26. Februar 2009 über die Gemeinschaftsmarke, ABl L 2009/78, 1..

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