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Werk und Titel in der Marke – zum neuen § 32b MSchG (Schmitt)

Schmitt1. AuflOktober 2020

I. Entstehung der Norm

Bereits Anfang des Jahres 2019 trat die MSchG-Novelle 201911Bundesgesetz, mit dem das Markenschutzgesetz 1970 geändert wird, BGBl I 91/2018, § 32b MSchG in Kraft seit 14.01.2019. in Kraft. Mit dieser wurde, in einem zweiten Schritt, die neue Marken-RL22Erste Teile der RL wurden bereits mit der MSchG-Nov 2017 umgesetzt, dh dem Bundesgesetz, mit dem das Markenschutzgesetz 1970, das Patentgesetz 1970, das Gebrauchsmustergesetz, das Halbleiterschutzgesetz, das Musterschutzgesetz 1990 und das Patentamtsgebührengesetz geändert werden, BGBl I 124/2017; Auslöser war die Richtlinie (EU) 2015/2436 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 2015 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Marken, ABl L 336/2015, 1. umgesetzt. Die

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Novelle führte eine ganze Reihe neuer Normen in das MSchG ein, darunter auch neue Möglichkeiten, mit Löschungsanträgen gegen bestehende Marken vorzugehen. Eine dieser Möglichkeiten findet sich im neu eingefügten § 32b MSchG. Dieser lautet wie folgt:

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