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Neue Markenformen in der Prüfungspraxis des EUIPO (Schramek)

Schramek1. AuflOktober 2023

DOI: https://doi.org/10.37942/9783708341446-005

Wolfgang SCHRAMEK

I. Neue Markenformen

A. Begriffsbestimmung

Eine Multimedienmarke 33Auch als „Multimedia-Marke“ gebräuchlich. ist eine Marke, die aus einer Kombination von Bild und Ton besteht oder sich darauf erstreckt. Die Marke muss durch Vorlage einer Ton-Bild-Datei wiedergegeben werden, die die Kombination des Bildes und des Tons enthält. Diese Markenform ist ziemlich interessant, da auf diese Weise kurze Werbesequenzen, die etwas Unterscheidungskräftiges enthalten, geschützt werden können. Bisher wurde jedoch nur wenig Gebrauch von dieser neuen Markenform gemacht. Derzeit befinden sich 93 Anmeldungen in der Datenbank des Amtes (Stand Mitte November 2023). Dies stellt eine Verdopplung der Anmeldungen für diese Kategorie im Vergleich zum Jahre 2020 dar.

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