DOI: https://doi.org/10.37942/9783708341446-005
Wolfgang SCHRAMEK
I. Neue Markenformen
A. Begriffsbestimmung
Eine Multimedienmarke 3 ist eine Marke, die aus einer Kombination von Bild und Ton besteht oder sich darauf erstreckt. Die Marke muss durch Vorlage einer Ton-Bild-Datei wiedergegeben werden, die die Kombination des Bildes und des Tons enthält. Diese Markenform ist ziemlich interessant, da auf diese Weise kurze Werbesequenzen, die etwas Unterscheidungskräftiges enthalten, geschützt werden können. Bisher wurde jedoch nur wenig Gebrauch von dieser neuen Markenform gemacht. Derzeit befinden sich 93 Anmeldungen in der Datenbank des Amtes (Stand Mitte November 2023). Dies stellt eine Verdopplung der Anmeldungen für diese Kategorie im Vergleich zum Jahre 2020 dar.
