Grundelemente der Auf- und Abspaltung sind, dass
unter Beendigung ohne Abwicklung der übertragenden Gesellschaft (= Aufspaltung) oder unter Fortbestand der übertragenden Gesellschaft (= Abspaltung)alle (= Aufspaltung) oder einzelne (= Abspaltung) Vermögensteile (Aktiva, Passiva und Rechtsverhältnisse)
