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Die Causa UniCredit (Pinggera/Körner)

1. AuflJuli 2018

I Vorwort

Von der Angelobung eines neuen Bundespräsidenten angefangen, über den „Plan A.“ des damaligen Bundeskanzlers, die Rücktritte von zwei lang gedienten Landeshauptleuten, eines Vizekanzlers und einer Bundessprecherin bis hin zur Wahl einer neuer Bundesregierung war das Kalenderjahr 2017 für Österreich jedenfalls ein sehr bewegtes Jahr. Auch aus Sicht der Sozialversicherung kann man von einem durchaus bewegten Kalenderjahr 2017 sprechen. Eingeläutet durch die Ernennung von Dr. Alexander Biach zum Vorsitzenden des Verbandsvorstandes des Hauptverbandes der österreichischen Sozialversicherung, hatte dieses nicht nur etliche Gesetzesnovellierungen11BGBl I 2017/16; BGBl I 2017/29; BGBl I 2017/30; BGBl I 2017/32; BGBl I 2017/33; BGBl I 2017/38; BGBl I 2017/49; BGBl I 2017/53; BGBl I 2017/66; BGBl I 2017/105; BGBl I 2017/110; BGBl I 2017/125; BGBl I 2017/126; BGBl I 2017/131; BGBl I 2017/151. und -neuschöpfungen22Heimopferrentengesetz (HOG) BGBl I 2017/69. aufzuweisen, sondern wurde es auch durch das Erscheinen der „Effizienzanalyse des österreichischen Sozialversicherungs- und Gesundheitssystems“ und den von

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dieser ausgelösten Diskussionen über Harmonisierungen und Zusammenlegungen im Bereich der Sozialversicherung geprägt. Im Bereich der Pensionsversicherungsanstalt (PVA) war es jedoch vor allem ein Ereignis, welches 2017 omnipräsent war: Das Übernahmeverfahren der 3.028 Mitarbeiter der UniCredit Bank Austria AG (UniCredit) in das Pensionssystem des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes (ASVG), welches nach einer Gesetzesänderung33BGBl I 2016/18. – der sogenannten „Lex Bank Austria“44S Der Standard 12.7.2017; https://derstandard.at/2000061217002/Lex-Bank-Austrialandet-bei-Verfassungsrichter ; Wiener Zeitung 4.10.2017, https://www.wienerzeitung.at/nachrichten/wirtschaft/oesterreich/921018_Wird-das-Hoechstgericht-die-Lex-Bank- Austria-kippen.html uvm. –, „zwei“ Entscheidungen des BVwG55BVwG 15.11.2017, W151 2153762 et al; BVwG 19.3.2018, W151 2161437-1 et al. sowie einem Erkenntnis des VfGH66VfGH 12.10.2017, G 132/2017. bei einer streitgegenständlichen Summe von rund 791,5 Millionen Euro nunmehr (fast) endgültig abgeschlossen wurde. Diesem Verfahren samt seiner komplexen Hintergründe und seiner Auswirkungen auf das System des österreichischen Pensionsrechts ist der folgende Beitrag gewidmet; er soll einen fundierten Einblick in diese geschichtsträchtige Causa ermöglichen.

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