Von der Angelobung eines neuen Bundespräsidenten angefangen, über den „Plan A.“ des damaligen Bundeskanzlers, die Rücktritte von zwei lang gedienten Landeshauptleuten, eines Vizekanzlers und einer Bundessprecherin bis hin zur Wahl einer neuer Bundesregierung war das Kalenderjahr 2017 für Österreich jedenfalls ein sehr bewegtes Jahr. Auch aus Sicht der Sozialversicherung kann man von einem durchaus bewegten Kalenderjahr 2017 sprechen. Eingeläutet durch die Ernennung von Dr. Alexander Biach zum Vorsitzenden des Verbandsvorstandes des Hauptverbandes der österreichischen Sozialversicherung, hatte dieses nicht nur etliche Gesetzesnovellierungen und -neuschöpfungen aufzuweisen, sondern wurde es auch durch das Erscheinen der „Effizienzanalyse des österreichischen Sozialversicherungs- und Gesundheitssystems“ und den von<i>Brameshuber/Aschauer</i>, Sozialversicherungsrecht (2018), Seite 137 Seite 137
dieser ausgelösten Diskussionen über Harmonisierungen und Zusammenlegungen im Bereich der Sozialversicherung geprägt. Im Bereich der Pensionsversicherungsanstalt (PVA) war es jedoch vor allem ein Ereignis, welches 2017 omnipräsent war: Das Übernahmeverfahren der 3.028 Mitarbeiter der UniCredit Bank Austria AG (UniCredit) in das Pensionssystem des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes (ASVG), welches nach einer Gesetzesänderung – der sogenannten „Lex Bank Austria“ –, „zwei“ Entscheidungen des BVwG sowie einem Erkenntnis des VfGH bei einer streitgegenständlichen Summe von rund 791,5 Millionen Euro nunmehr (fast) endgültig abgeschlossen wurde. Diesem Verfahren samt seiner komplexen Hintergründe und seiner Auswirkungen auf das System des österreichischen Pensionsrechts ist der folgende Beitrag gewidmet; er soll einen fundierten Einblick in diese geschichtsträchtige Causa ermöglichen.