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Der Wegfall der täglichen Geringfügigkeitsgrenze (Kovács)

1. AuflJuli 2018

I Ziele und mögliche Konsequenzen der Gesetzesänderung

Mit dem 1.1.2017 wurde die tägliche Geringfügigkeitsgrenze abgeschafft. Seit diesem Zeitpunkt wird ein geringfügiges Beschäftigungsverhältnis gemäß § 5 Abs 2 ASVG durch ein maximales Entgelt im Kalendermonat definiert. Der Wegfall der täglichen Grenze wirkt sich insbesondere auf die sozialversicherungsrechtliche Zuordnung der kurzfristigen und tageweisen Beschäftigung aus. Der monatliche Schwellenwert wird nämlich als eine fixe Summe verstanden und das Gesetz lässt eine Aliquotierung bei kürzer als einen Monat dauernden Dienstverhältnissen nicht zu. Folglich ist sowohl für die Feststellung, ob eine geringfügige Beschäftigung vorliegt, als auch für das Bestehen der Vollversicherung das dem Dienstnehmer im Kalendermonat gebührende Entgelt entscheidend.

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