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Das Heimopferrentengesetz – Überblick und Ausblick (Pinggera/Körner)

Pinggera/Körner1. AuflJuni 2019

I Vorwort

Mit dem am 1. Juli 2017 in Kraft getretenen Bundesgesetz betreffend die Rentenleistung für Opfer von Gewalt in Heimen – dem Heimopferrentengesetz (im Folgenden HOG)11BGBl I 2017/69 idF BGBl 2018/99 – ist das von den gesetzlichen Pensionsversicherungsträgern im übertragenen Wirkungsbereich22§ 17 HOG. zu administrierende Aufgabengebiet um eine weitere Kompetenz gewachsen. In seiner kurzen Existenz hat das HOG bereits fünf Novellen33BGBl I 2017/152; BGBl I 2018/32; BGBl I 2018/49; BGBl 2018/59; BGBl 2018/99. durchlebt, in der Literatur und höchstgerichtlichen Rechtsprechung jedoch noch wenig Beachtung44 Greifeneder, Heimopfer-Rente, ÖZPR 2018, 38 ff. gefunden. Dies verwundert insofern, als im Bereich der Pensionsversicherungsanstalt (folgend PVA) in den ersten 18 Monaten seines Bestehens bereits 3.399 Anträge55Interne Auswertung der PVA. nach dem HOG gestellt wurden und sich aufgrund der Querschnittsgestaltung dieses Gesetzes doch komplexe Fragestellungen ergeben. Im Zuge unseres Artikels wollen wir insbesondere einen Überblick über diese „Exotenmaterie“ liefern und gewisse Rechtsproblematiken

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aufzeigen, die sich in der Praxis gestellt haben beziehungsweise in Zukunft noch stellen könnten.

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