I Vorbemerkungen1
Obwohl das Kinderbetreuungsgeldgesetz (KBGG) seit 1.1.2002, somit bereits seit 17 Jahren, in Geltung ist, gibt es immer wieder Fallkonstellationen, die einer rechtlichen Klärung durch den Obersten Gerichtshof bzw sogar durch den Europäischen Gerichtshof bedürfen.
Auch in Zukunft wird wohl durch die KBGG-Novelle BGBl I 2016/53 manche Rechtsfrage eine Entscheidung durch die obersten Gerichte benötigen.
