I Einleitung
Durch die gesetzliche Klarstellung des § 35 Abs 1 ASVG2 wurde die sozialversicherungsrechtliche Sprengkraft der Drittanstellung von GmbH-Geschäftsführern wieder entschärft. Das Jahr 2018 war jedoch bei den Verantwortlichen in vielen Konzernen davon geprägt, wie man mit der Judikatur des VwGH bei der Drittanstellung von GmbH-Geschäftsführern umgeht.
