I Einleitung
Der VfGH stellte am 30.12.20192 – nur zwei Tage vor Inkrafttreten der Organisationsreform der Sozialversicherungsträger – die am 13.12.2019 mündlich verkündeten Erkenntnisse3 zu und verhinderte damit in weiten Teilen die Neuorganisation der einheitlichen Prüfung von lohnabhängigen Abgaben und Beiträge durch eine dem BMF nachgeordnete Behörde („Prüfdienst für lohnabhängige Abgaben und Beiträge“) hinsichtlich der Sozialversicherungsprüfung.4
