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Die Sozialversicherungspflicht nach dem GSVG von Gewinnausschüttungen an Gesellschafter11Dieser Beitrag entspricht im Wesentlichen meinem Beitrag, Sozialversicherungspflicht für Gewinnausschüttungen an Gesellschafter-Geschäftsführer, ASoK 2020, 350. (Neumann)

Neumann1. AuflJuni 2021

I Bisherige Rechtslage und Verwaltungspraxis der SVS22Die Sozialversicherungsanstalt der Gewerblichen Wirtschaft (SVA) wurde mit 1.1.2020 zur Sozialversicherungsanstalt der Selbständigen (SVS).

Gewinnausschüttungen an Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH unterliegen seit jeher der Beitragspflicht nach dem GSVG, sofern aufgrund dieser Tätigkeit nicht schon eine ASVG-Pflichtversicherung vorlag. Dies wurde bisher allerdings nicht vollzogen, weil es keine Rechtsgrundlage für den Datenaustausch zwischen den Finanzbehörden und der Sozialversicherungsanstalt der Selbständigen (SVS, bis 31.12.2019 SVA) gab. Bereits seit 1.1.2016 müssen jedoch Ausschüttungen an GSVG-pflichtige Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH verpflichtend bei der Kapitalertragsteueranmeldung angegeben werden. Nun wurde die Rechtsgrundlage für die Durchführung dieses Datenaustauschs zwischen den Finanzbehörden und der SVS per Verordnung33Änderung der Verordnung betreffend die Durchführung der Übermittlung von Einkommensteuerdaten an die Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft BGBl II 2020/38. geschaffen.

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