vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Grenzüberschreitende Erntehilfe im europäischen und deutschen Sozialrecht (Kohte, Rabe-Rosendahl)

Kohte/Rabe-Rosendahl1. AuflJuni 2021

I Einleitung

In den vergangenen Jahren reisten jeweils knapp 300.000 Saisonarbeitskräfte nach Deutschland, um hier vorübergehend als Erntehelfer*innen tätig zu werden.11Statista, Anzahl der familienfremden und nicht-ständigen Arbeitskräfte in der Landwirtschaft in Deutschland von 2010 bis 2016, abrufbar unter https://de.statista.com/statistik/daten/studie/153147/umfrage/saisonarbeitskraefte-in-der-landwirtschaft-in-deutschland-seit-1999/ (12.5.2020). In ihrer Tendenz sind die absoluten Zahlen seit Beginn der Erfassung 2010 allerdings leicht sinkend. Dies entspricht fast einem Drittel der in der deutschen Landwirtschaft Beschäftigten. Die Abhängigkeit der deutschen Landwirtschaft von der Arbeitskraft dieser Menschen zeigte sich zuletzt deutlich, als im Frühjahr 2020 die Einreise aufgrund der Beschränkungen zur Pandemie-Bekämpfung gefährdet schien und schließlich durch das Landwirtschaftsministerium als Ausnahme

Seite 99

regelung nur limitiert unter Auflagen gestattet wurde.22Bundesinnenministerium und Landwirtschaftsministerium, Pressemitteilung vom 2.4.2020, abrufbar unter https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/pressemitteilun gen/DE/2020/04/erntehelfer.html (12.5.2020). Nach einer Statistik der Bundesagentur für Arbeit waren im Mai 2019 von 103.539 Saisonarbeitskräften in der Landwirtschaft 70.035 geringfügig beschäftigt (68 %) und damit von der deutschen Sozialversicherung ausgenommen. Diese Quote ist nach dem bisherigen Überblick auch im Jahr 2020 relativ konstant geblieben.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!