Die Notwendigkeit von Internationalem Sozialversicherungsrecht versteht sich nicht von selbst. Sie folgt aus einer Welt vieler, eher kleiner und miteinander im Austausch verbundener Staaten, welche jeweils ein Recht der Sozialversicherung geschaffen haben. Daher müssen alle Staaten unabweisbar klären, wie sich ihre Beziehungen zu den zahlreichen Sozialversicherungsrechten anderer
<i>Eichenhofer</i> in <i>Brameshuber/Blasch</i> (Hrsg), Sozialversicherungsrecht (2021) Tatbestandsgleichstellung – Grundprinzip Internationalen Sozialversicherungsrechts, Seite 83 Seite 83
Staaten ausnehmen und sie diese gestalten. Das Sozialversicherungsrecht jedes Staates steht deshalb vor der Frage: Gibt es für dieses ein Internationales Sozialversicherungsrecht – ganz ebenso wie das Privat-, Straf- oder Steuerrecht jeweils ein eigenes Internationales Privat-, Straf- oder Steuerrecht hervorgebracht haben und brauchen?