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Aktuelle Fragen zu Verfassungswidrigkeiten im AlVG (Gerhartl)

Gerhartl1. AuflJuli 2023

DOI: https://doi.org/10.37942/9783708341699-005

Andreas GERHARTL

I Einleitung

Die Vereinbarkeit des AlVG mit der Verfassung wird eher selten thematisiert.11Vgl (aus heutzutage bereits historischer Sicht) etwa Funk, Verfassungsrechtliche Probleme der Arbeitslosenversicherung, in Tomandl (Hrsg), Grundlegende Fragen der Arbeitslosenversicherung (1981) 117. Konsequenterweise nimmt auch die Befassung des VfGH mit dieser Thematik idR nicht viel Raum ein.22Kommt es (in eher seltenen Fällen) zur Aufhebung von Bestimmungen durch den VfGH, hat dies aber tendenziell bedeutsame Auswirkungen. In den Jahren 2022/2023 stand jedoch die Verfassungskonformität einiger Bestimmungen des AlVG auf dem Prüfstand des VfGH. Die Verfahren mündeten dabei Anfang März 2023 letztlich in der Aufhebung der in Prüfung genommenen Normen. Dabei handelt es sich um Entscheidungen, die für die Praxis sehr wesentlich sind und bedeutsame Auswirkungen auf den Umfang der Arbeitslosenversicherungspflicht (Einbeziehung von mehrfach geringfügig Beschäftigten)33VfGH G 296/2022, PV-Info 2023, 14 (Artner) = ARD 2023/10. bzw das Verfahren in Angelegenheiten der Arbeitslosenversicherung (Erfordernis der Amtssignatur für Bescheide)44VfGH 9.3.2022, G 295/2022 ua. entfalten.

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