DOI: https://doi.org/10.37942/9783708341699-004
Elisabeth BISCHOFREITER
I. Einleitung
Menschen, die – kostenlos – ihr behindertes Kind oder einen nahen Angehörigen pflegen, übernehmen nicht nur eine wertvolle Aufgabe in unserer Gesellschaft, sondern ersparen dem Staat das Geld für einen öffentlich finanzierten Pflegeplatz. Der Studie „Angehörigenpflege in Österreich“ zu Folge gibt es hierzulande rund 800.000 pflegende Angehörige. Jeder Dritte schränkt die Berufstätigkeit ein oder gibt diese ganz auf, um die Pflege leisten zu können.1 Der damit einhergehende Einkommensverlust hat zur Folge, dass die Pflegenden keine oder zumindest eine geringere Gutschrift am Pensionskonto erwerben mit entsprechenden Auswirkungen auf den Pensionsanspruch. Um diese Personen im Alter abzusichern, wurde die Möglichkeit der Selbstversicherung in der Pensionsversicherung (PV) für Zeiten der Pflege eines behinderten Kindes nach § 18a ASVG oder eines nahen Angehörigen nach § 18b ASVG geschaffen und Beitragserleichterungen bei Abschluss einer Weiterversicherung nach § 17 ASVG eingeführt.
