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Die Judikatur des EGMR zu Österreich 2015 (Czech/Kieber)

Czech/Kieber1. AuflAugust 2016

I. Einleitung

Im Jahr 2015 erledigte der EGMR acht gegen Österreich gerichtete Beschwerden mit Urteil,11Davon war eines sowohl gegen Slowenien als auch gegen Österreich gerichtet; siehe dazu unten V. B. wobei sechs Urteile von der Kammer und zwei von einem mit drei Richtern besetzten Ausschuss erlassen wurden. Weitere 241 Beschwerden wurden mit Entscheidung für unzulässig erklärt oder aus dem Register der anhängigen Fälle gestrichen. Davon wurden 235 Fälle durch einen Einzelrichter erledigt.22 European Court of Human Rights, Analysis of statistics 2015, 17 <echr.coe.int/Documents/Stats_analysis_2015_ENG.pdf > (23.03.2016). Diese werden nicht veröffentlicht und auch nicht näher begründet, weshalb sie nicht Gegenstand des folgenden Überblicks sein können. In den übrigen sechs Fällen erging eine begründete und veröffentlichte Entscheidung, wobei nur einmal die Kammer und ansonsten der Ausschuss von drei Richtern tätig wurde.33Eine weitere Beschwerde war gegen alle Mitgliedstaaten der EU gerichtet (EGMR 31.03.2015, 28827/11 [Marta Andreasen gegen Vereinigtes Königreich und 26 weitere Mitgliedstaaten der EU]). Auf diese Entscheidung wird hier nicht eingegangen, da sie Handlungen betrifft, die Organen der Europäischen Union zuzurechnen sind.

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