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Die „Safe Harbour-Entscheidung“ des EuGH vom 5. Oktober 2015 und die Folgen für den Datenverkehr mit EU-Drittstaaten****Aus Gründen der Textökonomie in geschlechtsspezifischer Form verwendete Bezeichnungen sind geschlechtsneutral zu verstehen. (Kunnert**Der Autor war als zuständiger Referent im Bundeskanzleramt-Verfassungsdienst mit dem schriftlichen Verfahren sowie mit der Prozessvertretung für die Republik Österreich vor dem EuGH befasst. Die dem Beitrag zu entnehmenden Wertungen spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. )

Kunnert1. AuflAugust 2016

Seite 209

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